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Absturzsicherung ZH

Absturzsicherung-Prüfung in Zürich

Regelmässige Prüfung Ihrer Absturzsicherung – für Sicherheit, Haftung und Versicherungsschutz. Mögliche Vermittlung an sachkundige Fachbetriebe in Zürich.

Warum ist die Prüfung der Absturzsicherung wichtig?

Absturzsicherungen sind sicherheitsrelevante Einrichtungen, die Menschenleben schützen. Sie unterliegen Witterungseinflüssen, mechanischer Belastung und Alterung. Eine regelmässige Prüfung stellt sicher, dass alle Komponenten im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Arbeitgeber und Gebäudeeigentümer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Absturzsicherungen in ordnungsgemässem Zustand zu erhalten und regelmässig prüfen zu lassen.

In der Schweiz gelten die Bauarbeitenverordnung (BauAV), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sowie die EKAS-Richtlinien. Diese schreiben vor, dass Absturzsicherungen mindestens jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen sind. Die Prüfung ist im Betriebstagebuch oder Prüfprotokoll zu dokumentieren.

Unsere Prüfleistungen im Überblick

Jährliche Sichtprüfung

Augenscheinprüfung aller Komponenten auf sichtbare Mängel, Korrosion, Verschleiss und ordnungsgemässe Befestigung. Dokumentation im Prüfprotokoll. Durch sachkundige Person.

Funktionsprüfung

Prüfung der Funktionsfähigkeit aller beweglichen Teile, Mechanik und Sicherungselemente. Kontrolle der Seilvorspannung und Läuferfunktion bei Seilsystemen.

Revision mit Dokumentation

Umfassende Revision inklusive detailliertem Prüfprotokoll und revisionssicherer Dokumentation. Für den Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Prüfung nach Montage

Abnahmeprüfung nach Neuinstallation oder wesentlicher Änderung. Erforderlich vor der ersten Nutzung und Inbetriebnahme.

Prüfablauf einer Absturzsicherung

1

Unterlagen sichten

Montagedokumentation, letzte Prüfberichte und Herstellerangaben werden gesammelt.

2

Sichtprüfung

Alle Komponenten werden visuell auf Mängel, Korrosion und Beschädigungen geprüft.

3

Funktionsprüfung

Bewegliche Teile und Mechanik werden auf einwandfreie Funktion getestet.

4

Dokumentation

Ergebnisse werden im Prüfprotokoll festgehalten und Mängel dokumentiert.

5

Freigabe oder Massnahmen

Bei mangelfreier Prüfung wird die Anlage freigegeben. Bei Mängeln werden Massnahmen empfohlen.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

BauAV Art. 8: Absturzsicherungen müssen so beschaffen sein, dass sie den zu erwartenden Beanspruchungen standhalten. Sie sind regelmässig zu prüfen und instand zu halten.
VUV Art. 5: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen regelmässig gewartet und auf ihren ordnungsgemässen Zustand geprüft werden.
EKAS-Richtlinie 6508: Konkretisiert die Anforderungen an Planung, Ausführung, Prüfung und Instandhaltung von Anschlageinrichtungen.

Die genannten Vorschriften stellen die allgemein gültigen Rahmenbedingungen dar. Die konkrete Prüfpflicht muss für jede Anlage individuell gemäss Herstellerangaben und Einsatzbedingungen festgelegt werden. Wir empfehlen, die Prüfintervalle mit einem qualifizierten Sachkundigen abzustimmen.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, sind diese im Prüfprotokoll zu dokumentieren. Der Sachkundige bewertet den Mangel nach Schweregrad und spricht eine entsprechende Empfehlung aus:

  • Geringe Mängel: Nutzung kann fortgesetzt werden, Mängelbeseitigung innerhalb einer festgelegten Frist
  • Wesentliche Mängel: Nutzungseinschränkung oder zeitnahe Ausserbetriebnahme bis zur Mängelbeseitigung
  • Schwerwiegende Mängel: Sofortige Ausserbetriebnahme und Sperrung des betroffenen Bereichs

Nach erfolgter Mängelbeseitigung ist eine Nachprüfung erforderlich, bevor die Anlage wieder freigegeben werden kann. Die Verantwortung für die Mängelbeseitigung liegt beim Betreiber.

Jetzt Absturzsicherungs-Prüfung anfragen

Beschreiben Sie Ihr System und die benötigte Prüfleistung. Wir prüfen die mögliche Vermittlung an einen geeigneten Fachbetrieb oder Sachkundigen.

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