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Absturzsicherung ZH

PSAgA prüfen lassen in Zürich

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – regelmässige Prüfung von Gurten, Seilen und Falldämpfern. Mögliche Vermittlung an sachkundige Fachbetriebe.

Was ist PSAgA?

PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die eine Person bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sichert. Anders als bauliche Absturzsicherungen (Anschlagpunkte, Seilsysteme) wird die PSAgA von der einzelnen Person getragen und eingesetzt. Sie ist die letzte Sicherheitsreserve, wenn technische und organisatorische Massnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.

Zur PSAgA gehören Auffanggurte, Verbindungsmittel (Seile, Bänder), Falldämpfer, mitlaufende Auffanggeräte, Karabiner und Höhensicherungsgeräte. Jedes dieser Elemente muss regelmässig geprüft werden.

Prüfung der PSAgA-Komponenten

Auffanggurt

Sichtprüfung aller Gurtbänder auf Risse, Schnitte, Abrieb und UV-Schäden. Prüfung von Nähten, Schnallen und Ösen. Der Gurt muss seine volle Festigkeit behalten.

Verbindungsmittel

Prüfung von Kernmantelseilen, Bandschlingen und Falldämpfern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Falldämpfer – nach einer Belastung (Sturz) muss er ersetzt werden.

Karabiner

Prüfung auf Leichtgängigkeit des Schnappers, Funktion der Sicherung und Verformungsfreiheit. Eingedrückte oder schwergängige Karabiner sind auszusondern.

Höhensicherungsgeräte

Prüfung der Einzugsfunktion, der Blockierfunktion und des Gehäuses. Die Prüfung muss nach Herstellervorgaben erfolgen – oft mit speziellen Prüfvorrichtungen.

Prüffristen für PSAgA

Die Prüffristen für PSAgA sind gesetzlich und durch Herstellervorgaben geregelt:

  • Vor jeder Benutzung: Sichtprüfung durch den Benutzer selbst auf offensichtliche Mängel
  • Jährliche Prüfung: Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person – bei häufiger Nutzung häufiger
  • Nach Herstellervorgabe: Manche Hersteller schreiben engere Intervalle vor
  • Nach Sturzbelastung: Jede PSAgA, die einen Sturz aufgefangen hat, muss sofort aus dem Verkehr gezogen und geprüft oder ersetzt werden
  • Ablaufdatum: Viele Komponenten haben ein Herstelldatum und eine maximale Nutzungsdauer
Lebensgefahr: Eine ungeprüfte oder beschädigte PSAgA kann im Ernstfall versagen. Die regelmässige Prüfung ist überlebenswichtig. Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung geprüfter Ausrüstung verantwortlich.

Dokumentation der PSAgA-Prüfung

Die Prüfung der PSAgA muss lückenlos dokumentiert werden. Dazu gehört:

  • Identifikationsnummer jedes Ausrüstungsgegenstands
  • Hersteller, Typ und Herstelldatum
  • Datum und Ergebnis der Prüfung
  • Name und Qualifikation des Prüfers
  • Festgestellte Mängel und getroffene Massnahmen
  • Datum der nächsten Prüfung

Die Prüfdokumentation muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Im Falle eines Unfalls dient sie als wichtiger Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht.

PSAgA-Prüfung in Zürich anfragen

Art und Anzahl der PSAgA-Komponenten sowie letzte Prüfung beschreiben. Wir prüfen die mögliche Vermittlung.

Prüfung anfragen

Oder telefonisch: +41 76 249 05 02