PSAgA prüfen lassen in Zürich
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – regelmässige Prüfung von Gurten, Seilen und Falldämpfern. Mögliche Vermittlung an sachkundige Fachbetriebe.
Was ist PSAgA?
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die eine Person bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen sichert. Anders als bauliche Absturzsicherungen (Anschlagpunkte, Seilsysteme) wird die PSAgA von der einzelnen Person getragen und eingesetzt. Sie ist die letzte Sicherheitsreserve, wenn technische und organisatorische Massnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Zur PSAgA gehören Auffanggurte, Verbindungsmittel (Seile, Bänder), Falldämpfer, mitlaufende Auffanggeräte, Karabiner und Höhensicherungsgeräte. Jedes dieser Elemente muss regelmässig geprüft werden.
Prüfung der PSAgA-Komponenten
Auffanggurt
Sichtprüfung aller Gurtbänder auf Risse, Schnitte, Abrieb und UV-Schäden. Prüfung von Nähten, Schnallen und Ösen. Der Gurt muss seine volle Festigkeit behalten.
Verbindungsmittel
Prüfung von Kernmantelseilen, Bandschlingen und Falldämpfern. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Falldämpfer – nach einer Belastung (Sturz) muss er ersetzt werden.
Karabiner
Prüfung auf Leichtgängigkeit des Schnappers, Funktion der Sicherung und Verformungsfreiheit. Eingedrückte oder schwergängige Karabiner sind auszusondern.
Höhensicherungsgeräte
Prüfung der Einzugsfunktion, der Blockierfunktion und des Gehäuses. Die Prüfung muss nach Herstellervorgaben erfolgen – oft mit speziellen Prüfvorrichtungen.
Prüffristen für PSAgA
Die Prüffristen für PSAgA sind gesetzlich und durch Herstellervorgaben geregelt:
- Vor jeder Benutzung: Sichtprüfung durch den Benutzer selbst auf offensichtliche Mängel
- Jährliche Prüfung: Mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person – bei häufiger Nutzung häufiger
- Nach Herstellervorgabe: Manche Hersteller schreiben engere Intervalle vor
- Nach Sturzbelastung: Jede PSAgA, die einen Sturz aufgefangen hat, muss sofort aus dem Verkehr gezogen und geprüft oder ersetzt werden
- Ablaufdatum: Viele Komponenten haben ein Herstelldatum und eine maximale Nutzungsdauer
Dokumentation der PSAgA-Prüfung
Die Prüfung der PSAgA muss lückenlos dokumentiert werden. Dazu gehört:
- Identifikationsnummer jedes Ausrüstungsgegenstands
- Hersteller, Typ und Herstelldatum
- Datum und Ergebnis der Prüfung
- Name und Qualifikation des Prüfers
- Festgestellte Mängel und getroffene Massnahmen
- Datum der nächsten Prüfung
Die Prüfdokumentation muss mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Im Falle eines Unfalls dient sie als wichtiger Nachweis für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht.
PSAgA-Prüfung in Zürich anfragen
Art und Anzahl der PSAgA-Komponenten sowie letzte Prüfung beschreiben. Wir prüfen die mögliche Vermittlung.
Prüfung anfragenOder telefonisch: +41 76 249 05 02